Discussion:
Mietkürzung möglich?
(zu alt für eine Antwort)
Martin Kerner
2003-07-21 15:11:39 UTC
Permalink
Hallo,
bin vor 9 Monaten umgezogen und seit dem Einzug ist mein ebenerdiger Balkon
noch nicht gemacht worden. Sprich, es handelt sich um ein "Balkongrosses"
Stueck das mit Hecke umgeben ist. Wegen Renovierarbeiten am Haus (die oberen
Stockwerke haben Bokone bekommen) wurde das bei mir aufgerissen, dass das
Gerüst stehen kann und damit die Stützen der Balkone befestigt werden
koennen. Leider ist dadurch die Nutzung meines "Balkons" zu 70%
beeinträchtigt.
Die Frage ist jetzt ob ich meine Miete kürzen kann, wenn ja, wie macht man
das und ist das auch rückwirkend möglich?

Anbei noch 3 Bilder wie es aussieht:
Hier sieht man die Löcher wo die Stützen eingebaut wurden und wo man immer
fast reinfällt beim Heimkommen. Die Türe neben der Gieskann ist meine
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Das ganze etwas näher, wo man eigentlich gemütlich sitzen koennte. Das
Gerüst das da jetzt noch mit 2 Füssen steht ist erst vor kurzem wieder
aufgebaut worden. Aber es ist gleich schlecht mit oder ohne Gerüst.
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Bild zur Haustüre heraus. Das Loch in der Hecke sollte eigentlich auch schon
nicht mehr dasein. So wurde mir beim Einzug gesagt.
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Kann ich da die Miete kürzen, hatte jemand schonmal so was ähnliches?
Danke
Rainer Hey
2003-07-21 19:15:04 UTC
Permalink
Post by Martin Kerner
Kann ich da die Miete kürzen, hatte jemand schonmal so was ähnliches?
Deine Frage ist besser in de.soc.recht.wohnen aufgehoben.

Gruß

Rainer
Stefan Ryk
2003-07-22 16:07:06 UTC
Permalink
On Mon, 21 Jul 2003 17:11:39 +0200, "Martin Kerner"
Post by Martin Kerner
Hallo,
bin vor 9 Monaten umgezogen und seit dem Einzug ist mein ebenerdiger Balkon
noch nicht gemacht worden. Sprich, es handelt sich um ein "Balkongrosses"
Stueck das mit Hecke umgeben ist. Wegen Renovierarbeiten am Haus (die oberen
Stockwerke haben Bokone bekommen) wurde das bei mir aufgerissen, dass das
Gerüst stehen kann und damit die Stützen der Balkone befestigt werden
koennen. Leider ist dadurch die Nutzung meines "Balkons" zu 70%
beeinträchtigt.
Die Frage ist jetzt ob ich meine Miete kürzen kann, wenn ja, wie macht man
das und ist das auch rückwirkend möglich?
Hier sieht man die Löcher wo die Stützen eingebaut wurden und wo man immer
fast reinfällt beim Heimkommen. Die Türe neben der Gieskann ist meine
http://www.comeunder.de/foto/IMG_7467.jpg
Das ganze etwas näher, wo man eigentlich gemütlich sitzen koennte. Das
Gerüst das da jetzt noch mit 2 Füssen steht ist erst vor kurzem wieder
aufgebaut worden. Aber es ist gleich schlecht mit oder ohne Gerüst.
http://www.comeunder.de/foto/IMG_7468.jpg
Bild zur Haustüre heraus. Das Loch in der Hecke sollte eigentlich auch schon
nicht mehr dasein. So wurde mir beim Einzug gesagt.
http://www.comeunder.de/foto/IMG_7469.jpg
Kann ich da die Miete kürzen, hatte jemand schonmal so was ähnliches?
Danke
Generell kannst Du nciht mindern, wenn beim Einzug der Mangel bereits
vorhanden war und du ihn (stillschweigend) akzeptiert hast. du hättest
dem Vermieter den Mangel unverzüglich mitteilen müssen mit der
Forderung, umgehend Abhilfe zu schaffen. nach neun Monaten sind da
meines Erachtens alle Messen gesungen.

Es grüßt der Stefan
Carlo
2003-07-25 17:46:35 UTC
Permalink
Post by Stefan Ryk
On Mon, 21 Jul 2003 17:11:39 +0200, "Martin Kerner"
Post by Martin Kerner
Hallo,
bin vor 9 Monaten umgezogen und seit dem Einzug ist mein ebenerdiger Balkon
noch nicht gemacht worden. Sprich, es handelt sich um ein "Balkongrosses"
Stueck das mit Hecke umgeben ist. > >Kann ich da die Miete kürzen, hatte jemand schonmal so was ähnliches?
Probieren auf jeden Fall.
Post by Stefan Ryk
Generell kannst Du nciht mindern, wenn beim Einzug der Mangel bereits
vorhanden war und du ihn (stillschweigend) akzeptiert hast. du hättest
dem Vermieter den Mangel unverzüglich mitteilen müssen mit der
Forderung, umgehend Abhilfe zu schaffen. nach neun Monaten sind da
meines Erachtens alle Messen gesungen.
Da gab es doch gerade kürzlich ein BGH Urteil, dass rückwirkend jetzt
eher möglich sein soll. Ich drücke mich da sehr vorsichtig aus, da die
Verwirkung immer noch lauert, aber wenn dir dies beim Einzug
(möglichst unter Zeugen) zugesagt wurde.

Die Sache heißt übrigens Terrasse und Mietminderung und funktioniert
kurz gesagt wie folgt:

1. Mängelanzeige beim Vermieter (nicht Wohnungsverwaltung), zur
Sicherheit Einschreiben

2. im Schreiben gleich Fristsetzung zur Mängelbeseitigung, zB eine
Woche

3. und im Schreiben anderenfalls Androhung Mietminderung ab dem XX, zB
10% der Kaltmiete, zur Verrechnung mit der nächsten Monatsmiete

Die Formulierungen sollten allerdings im geschliffenen Juristendeutsch
kommen, damit der Vermieter gleich weiß: Scheixxe, jetzt wird es
ernst. Formulierungshilfen gibt es in Broschüren von Mietervereinen
etc. Rückwirkend ist normalerweise schwierig.

Ansonsten: Miet-Dauerauftrag bei der Bank kündigen und jeweils einzeln
unter Vorbehalt überweisen.
Beweise sammeln, Fotos hast du ja schon. Ergänzende Minderung wegen
Baulärm möglich?

Dass du dir mit diesem Vorgehen bei deínem Vermieter keine Freunde
machst ist dir natürlich klar. Aber wer braucht schon soviel Freunde,
wenn er dafür Geld bekommen kann ;-)

Gruss Carlo
Mietminderung ist das Einzige was wirklich hilft, gegen faule/ dumme
Vermieter, kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen, da es ans Geld
geht und die Kohle ist unwiederbringlich für den Vermieter verloren.
LuckyStar
2003-07-26 07:08:01 UTC
Permalink
Post by Martin Kerner
Hallo,
bin vor 9 Monaten umgezogen und seit dem Einzug ist mein
ebenerdiger Balkon
Post by Martin Kerner
noch nicht gemacht worden. Sprich, es handelt sich um ein
"Balkongrosses"
Post by Martin Kerner
Stueck das mit Hecke umgeben ist. Wegen Renovierarbeiten
am Haus (die oberen
Post by Martin Kerner
Stockwerke haben Bokone bekommen) wurde das bei mir
aufgerissen, dass das
Post by Martin Kerner
Gerüst stehen kann und damit die Stützen der Balkone
befestigt werden
Post by Martin Kerner
koennen. Leider ist dadurch die Nutzung meines "Balkons"
zu 70%
Post by Martin Kerner
beeinträchtigt.
Die Frage ist jetzt ob ich meine Miete kürzen kann, wenn
ja, wie macht man
Post by Martin Kerner
das und ist das auch rückwirkend möglich?
snip

Ich wuerde mit dem Vermieter sprechen, einen Ortstermin
vereinbaren- ihn fragen wielange das seine Frau wohl
hingenommen haette- und einen kraeftigen Nachlass der
kuenftigen Mieten bis zum endgueltigen Fertigstellen
vereinbaren- oder als Ausgleich und ohne Berechnung einen
speziellen Sichtschutz oder Verglasung....
Garantiert ist das moeglich!
--
***LuckyStar*** Client, Scenic Pro M6
W95de . www.babastar.de
--
Inge Schneider
2003-07-26 07:35:58 UTC
Permalink
Hallo Harald,
Post by LuckyStar
Ich wuerde mit dem Vermieter sprechen, einen Ortstermin
vereinbaren- ihn fragen wielange das seine Frau wohl
hingenommen haette-
Ortstermin ist gut, aber den Privatbereich des Vermieters aussen vor
lassen.
Post by LuckyStar
und einen kraeftigen Nachlass der
kuenftigen Mieten bis zum endgueltigen Fertigstellen
vereinbaren-
Da gibt es Staffelungen, zu erfragen beim Mieterschutzbund.
Post by LuckyStar
oder als Ausgleich und ohne Berechnung einen
speziellen Sichtschutz oder Verglasung....
Garantiert ist das moeglich!
Garantieren würde ich ohne MSB im Rücken überhaupt nichts.
Post by LuckyStar
--
***LuckyStar*** Client, Scenic Pro M6
W95de . www.babastar.de
Dein Sig-Trenner funktioniert irgendwie nicht.

Tschüss

Inge
--
Freundschaft - das ist Heimat.
[Kurt Tucholsky]
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