Discussion:
Jan Kolbe insolvent
(zu alt für eine Antwort)
Harald Spyra
2005-07-14 17:13:50 UTC
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Wer ein Kücheneinbaugerät dieses deutschen Herstellers besitzt, wird
vielleicht interessiert daran sein, dass Jan Kolbe am 29. 6. Insolvenz
angemeldet hat. Erfahren habe ich dies, weil mir der Kundendienst
einen Reparaturtermin für meinen Kolbe-Kühlschrank kurzfristig
stornierte, wegen ungeklärter Kostenübernahmeverhältnisse. Wäre noch
ein Garantiefall.

Nun, ich wollte mir ohnehin einen größeren Kühlschrank kaufen.
Dunstabzugshaube, Herd und Spülmaschine von Kolbe tun noch gut. :-/
--
H.S.
Dirk Clemens
2005-07-14 19:21:57 UTC
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Post by Harald Spyra
Wer ein Kücheneinbaugerät dieses deutschen Herstellers besitzt, wird
vielleicht interessiert daran sein, dass Jan Kolbe am 29. 6. Insolvenz
angemeldet hat. Erfahren habe ich dies, weil mir der Kundendienst
einen Reparaturtermin für meinen Kolbe-Kühlschrank kurzfristig
stornierte, wegen ungeklärter Kostenübernahmeverhältnisse. Wäre noch
ein Garantiefall.
Falls Du Gewährleistung meinst: Dafür ist immer der Handler zuständig!
Harald Spyra
2005-07-14 19:58:18 UTC
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Post by Dirk Clemens
Falls Du Gewährleistung meinst: Dafür ist immer der Handler zuständig!
Ja, der hat mir denn auch angeboten, die Kosten zu erstatten. Ich
entsorge das Teil dennoch, weil er mir einen neuen Liebherr gegen
geringen Aufpreis anbot und umsonst einbaut. Was soll der Geiz. Kommt
ihm wohl billiger und spart mir Nerven. Da der Händler sehr viele
Kolbes verkauft zu haben scheint, bange ich eher um sein Überleben. Er
muss noch mindestens vier Jahre durchhalten, da er mir auf sämtliche
Einbaugeräte von Kolbe 5 Jahre freiwillige Verlängerung der
Gewährleistung (Händlergaratie?) vertraglich zugesichert hat.
--
H.S.
Martin Rabers
2005-07-18 16:47:53 UTC
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.... , da er mir auf sämtliche
Einbaugeräte von Kolbe 5 Jahre freiwillige Verlängerung der
Gewährleistung (Händlergaratie?) vertraglich zugesichert hat.
Einbaugeräte haben nach BGB grundsätzlich 5 Jahre Gewährleistung, weil
Einbauküchen/Einbaugeräte zum Haus gehören und deshalb anstatt den 2
Jahren 5 Jahre Gewährleistung angesagt sind.

Er hat dir also keine freiwillige Verlängerung der Gewährleistung
zugesichert, sondern im Verkaufsgespräch die gesetzliche Gewährleistung
nur besonders gut verkauft. Seriös ist das IMHO nicht, denn letztlich
lügt er damit den Kunden an.
Jan Schubert
2005-07-18 19:19:59 UTC
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Post by Martin Rabers
Einbaugeräte haben nach BGB grundsätzlich 5 Jahre Gewährleistung, weil
Einbauküchen/Einbaugeräte zum Haus gehören und deshalb anstatt den 2
Jahren 5 Jahre Gewährleistung angesagt sind.
Bist Du sicher?
Gilt das auch fuer Heizungen (Gasbrenner) und festmintierte
Hausstaubsauger? In beiden Faellen wurde der Ablauf der Garantie nach 2
Jahren erklaert.
Und wie sieht es mit Verschleisteilen aus, z.B. die Leuchtroehre in der
Dunstabzugshaube?

Merci,
der Jan
Torsten Goetzke
2005-07-18 20:24:53 UTC
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Post by Jan Schubert
Post by Martin Rabers
Einbaugeräte haben nach BGB grundsätzlich 5 Jahre Gewährleistung, weil
Einbauküchen/Einbaugeräte zum Haus gehören und deshalb anstatt den 2
Jahren 5 Jahre Gewährleistung angesagt sind.
Bist Du sicher?
Gilt das auch fuer Heizungen (Gasbrenner) und festmintierte
Hausstaubsauger? In beiden Faellen wurde der Ablauf der Garantie nach 2
Jahren erklaert.
Und wie sieht es mit Verschleisteilen aus, z.B. die Leuchtroehre in der
Dunstabzugshaube?
Hi Jan,

Verschleißteile wahren noch nie in der Garantie oder Gewährleistung drin.
Das trifft neben Leuchtmittel auch Akkus usw.

Gruß

Torsten
Jan Schubert
2005-07-18 20:37:07 UTC
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Post by Torsten Goetzke
Verschleißteile wahren noch nie in der Garantie oder Gewährleistung drin.
Naja, ne Kueche ist ja im weitesten Sinne auch ein Verschleiszteil :-).

der Jan (der dummerweise ausschlieszlich aus Verschleiszteilen besteht)
Martin Trautmann
2005-07-19 09:31:13 UTC
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Post by Torsten Goetzke
Post by Jan Schubert
Und wie sieht es mit Verschleisteilen aus, z.B. die Leuchtroehre in der
Dunstabzugshaube?
Verschleißteile wahren noch nie in der Garantie oder Gewährleistung drin.
Das trifft neben Leuchtmittel auch Akkus usw.
Es ist ein Eigentor, eine Leuchtroehre als Verschleissteil zu
bezeichnen. Wirbt der Hersteller mit Betriebsdauern wie z.B. 15 000
Stunden, so sind das im nonstop-Betrieb fast zwei Jahre. Das ist fuer
mich dann kein kurzlebiges Verschleissprodukt, sondern vergleichbar zu
jedem anderen elektronischen Geraet und dessen Gewaehrleistungsfristen.

Auf manchen Akkus steht auch drauf: 1000 x wiederaufladbar. Kein Zusatz
von "bis zu" - es waere interessant, das mal einzufordern. Im Normalfall
ist's unwahrscheinlich, dass man einen Akku haeufiger als einmal
taeglich auflaedt. Mindestlebensdauer sollte also auch die
Gewaehrleistungsdauer von zwei Jahren sein.

Schoenen Gruss
Martin

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